Kanzleiprofil

Die Fragestellungen im Bereich der Altenpflege und damit des Gesundheits- und Sozialwesen werden auch in Zukunft eine besondere Bedeutung haben. Die Altenpflege ist ein Zukunftsmarkt, der sowohl den Gesetzgeber vor große Herausforderungen stellt, für den aber auch eine Vielzahl von Unternehmen zukunftsweisende Konzepte entwickeln.

Meine Kanzlei hat sich deshalb nicht nur auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, sondern auf die rechtsgebietsübergreifenden Fragestellungen bei sozialen Einrichtungen im Gesundheitswesen und der Altenhilfe. Schwerpunkt der Beratung sind Fragestellungen der Konzeptionierung und Refinanzierung von sozialleistungsübergreifenden Konzepten auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Digitalisierung.

Mein Anspruch ist die umfassende Rechtsberatung aus einer Hand, so dass Sie als Geschäftsführer oder Träger von sozialen Einrichtungen eine Ansprechpartnerin für Ihre Fragen haben, die ihnen auch dauerhaft für eine individuelle Beratung zur Verfügung steht.